KINDERFREUNDLICHE EIGENHEIMFÖRDERUNG

Was bekommen Sie von uns?

Für jedes Kind bis 16 Jahre erhalten Sie beim Kauf einer privaten Immobilie, eines gemeindeeigenen Baugrundstückes oder beim Umbau eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäudes 2500,-- Euro. Die Höchstförderung beträgt 10.000,-- Euro. Auch für später hinzukommende Kinder ist eine Förderung möglich.

Was müssen Sie tun, um die Förderung zu erhalten?

In allen drei Fällen erhalten Sie bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen die Förderung.

Wie wird die Förderung beantragt?

Die Förderung muss spätestens vier Wochen nach der notariellen Beurkundung bzw. bei ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden vier Wochen nach Einreichung der Baufertigstellungsanzeige beantragt werden.

Anträge auf kinderfreundliche Eigenheimförderung erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung in Münchhausen.

Sie erreichen uns wie folgt:

Gemeindevorstand der Gemeinde Münchhausen, Marburger Straße 82, 35117 Münchhausen, Tel.: 06457/91220

Wann erfolgt die Auszahlung des Geldes?

Wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen, erfolgt eine Förderzusage durch eine abzuschließende schriftliche Vereinbarung. Die Auszahlung erfolgt nach der Anmeldung des Hauptwohnsitzes des Antragsstellers und der für die Förderzusage berücksichtigten Kinder auf dem geförderten Grundstück und der Vorlage eines Grundbuchauszuges.

Lassen Sie sich eingehend beraten!

Die Mitarbeiter/innen unserer Gemeindeverwaltung stehen für Auskünfte gerne zur Verfügung:

Die vollständige Richtlinie können Sie nachlesen, den Antrag auf Gewährung der kinderfreundlichen Eigenheimförderung sowie den Antrag auf Ergänzungsförderung zur kinderfreundlichen Eigenheimförderung können Sie sich als PDF-Dokument herunterladen.