Letzte Chance zur Antragsstellung
Letzte Chance zur Antragstellung
Unsere Dorfkerne sind in ihrer Bausubstanz über Jahrhunderte gewachsen und sind heute ein wichtiger Teil unseres bau- und kulturgeschichtlichen Erbes, das es zu erhalten gilt. Den Erhalt der Ortskerne hat sich das Land Hessen zur Aufgabe gemacht und ein Förderprogramm zur Dorfentwicklung (IKEK) aufgestellt.
Die Gemeinde Münchhausen nimmt an diesem Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen teil und bietet u.a. seit 2022 die Unterstützung bei förderfähigen Bauprojekten an.
Ziel der Förderung ist die Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters sowie die Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität. Für jeden Ortsteil wurde ein abgegrenztes Fördergebiet festgelegt, das Sie auf unserer Homepage unter den Rubriken „Bauen & Umwelt“ – „Dorfentwicklung–IKEK“ einsehen können.
Wenn Sie als private Bauherrschaft ein Objekt in einem Fördergebiet besitzen, an dem Sie bauliche Maßnahmen planen, kann eine Förderung für Sie in Frage kommen.
Voraussetzung ist zunächst, dass die Investitionskosten Ihres Vorhabens mindestens 10.000,- € betragen und noch keine baulichen Maßnahmen begonnen wurden.
Die Förderung beträgt 35 % der förderfähigen Kosten und wird als Zuschuss gezahlt, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Maximal wird ein Zuschuss von 45.000,- €, bei Kulturdenkmälern bis 60.000,- € ausgezahlt. Wenn Sie planen, ein Wirtschaftsgebäude umzubauen und damit zusätzlichen Wohnraum von 1 bis 3 Mietwohnungen zu schaffen, liegt die Zuschussobergrenze bei 200.000,- €.
Was wird gefördert:
- Die Umnutzung, Sanierung und Erweiterung von Gebäuden auf Grundlage der ortstypischen Bauweise
- Die Neuanlage oder Wiederherstellung von Gebäuden, die sich in die ortstypische Baustruktur einfügen
- Die Gestaltung, Neuordnung oder Entsiegelung von ortsbildprägenden Freiflächen
- Den Rückbau von ungenutzter oder abgängiger Bausubstanz mit städtebaulich verträglicher Folgenutzung
Wenn Sie im Fördergebiet eine bauliche Maßnahme planen und an einer Förderung interessiert sind, dann empfehlen wir Ihnen eine Beratung durch die von uns beauftragte Architektin Frau Friedrich. Frau Friedrich arbeitet bereits seit vielen Jahren auch in anderen Gemeinden an verschiedenen Projekten der Dorferneuerung und kennt sich insbesondere auf dem Gebiet der Sanierung von alten Gebäuden bestens aus.
Ihre Kontaktdaten sind:
Frau Ute Friedrich, Dipl.-Ing. Architektin,
Schulstraße 28a, 34513 Waldeck,
Tel.: 05635 / 232, Mobil: 0151 19 44 94 77,
E-Mail: ute.friedrich@uf-architektur.de
Die Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Das Förderprogramm läuft nur noch bis Ende Dezember 2027.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag bis spätestens zum 31.03.2027 gestellt werden sollte, damit die Bewilligung noch 2027 erfolgen kann.