Büro des Bürgermeisters
Öffnungszeiten
Montag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr
Zuständigkeiten
- Akteneinsicht in und außerhalb von Verwaltungsverfahren
- Kommunale Kulturförderung beantragen
- Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände
- Kulturprojekte
- Seniorenvertretung (Seniorenbeirat) / Landesseniorenvertretung
- Tourismus
- Vereine
- Vereinsförderung auszahlen
- Vereinsförderung beantragen auf Kommunalebene
- Wahlhelfer