Winterzeit
Winterzeit
Dazu gehört das Räumen von Schnee und Eis auf Bürgersteigen und Treppen und das Streuen von abstumpfenden Mitteln.
Und bitte bedenken Sie:
Für unsere älteren Mitmenschen ist die Schnee- und Eisbeseitigung oft schwer, sicherlich wären Sie für Ihre Mithilfe dankbar.
Der Winterdienst - Fragen und Antworten
Wer ist verpflichtet?
1. Die Grundstückseigentümer und Anlieger sind zuständig für Bürgersteige, Fußgängerüberwege, Treppen und Fußgängerbereiche auf Straßen ohne Bürgersteig. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet.
2. Der Bauhof der Gemeinde Münchhausen für die gemeindeeigenen Straßen.
3. Die Straßenmeistereien Marburg und Steffenberg für die Kreis-, Landes- und Bundesstraßen.
Wann?
Täglich von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr, bei Schneefall unverzüglich.
Wo?
Bei Schnee- und Eisglätte sind die Gehwege, die Überwege, die Zugänge
zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang zu bestreuen. Bei Schneefall
sind die Gehwege und Überwege vor den Grundstücken zu räumen.
Die von Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so
aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehfläche
gewährleistet ist. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn
und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu
räumen. Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls, soweit möglich
und zumutbar, aufzuhacken und abzulagern. Die Abflussrinnen müssen bei
Tauwetter von Schnee freigehalten werden.
Womit?
Grundsätzlich sind für Gehwege und Treppen abstumpfende Mittel wie Sand
und Splitt zu verwenden. Diese Streumaterialien sollte man sich rechtzeitig vor
Wintereinbruch in ausreichender Menge beschaffen. Nach dem Auftauen von Eis
und Schnee sind die Rückstände zu beseitigen.
Unsere Straßenreinigungssatzung schreibt vor, dass Salz nur in geringen Mengen
zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden darf.
Bäume und Grünanlagen, besonders entlang der Verkehrsstraßen, leiden in den
Wintermonaten stark unter Streusalz, ganz gleich, ob Koch- oder Streusalz gestreut
wird.
Das Salz dringt mit dem Schmelzwasser in den Boden ein, wird dort gespeichert und im
Frühjahr von den Wurzeln aufgenommen. Salz, und damit Natrium und Chlor, bewirken
Veränderungen bei den Stoffwechselprozessen in den Blättern. Bäume und Pflanzen werden langsam aber sicher vergiftet und sterben ab.
Über die Kanalisation gelangt zudem das stark salzhaltige Wasser in die Bäche und Flüsse
und schädigt dort Flora und Fauna.
Pflanzen und Kleinlebewesen tragen aber zur Selbstreinigungskraft unserer Gewässer bei und bestimmen damit auch die Wasserqualität unserer Flüsse.
Daher unser Tipp:
Unserer Umwelt zu liebe sollten auch Sie möglichst ganz auf Streusalz verzichten und nur noch abstumpfende Mittel einsetzten.
Bedenken Sie bitte
- Schneeschieber und Sand, Splitt oder Granulat reichen häufig aus
- Sollten Sie in Ausnahmefällen zu Streusalz greifen müssen, verwenden
Sie es sparsam
- Streuen sie auf keinen Fall Salz auf Grünflächen oder rund um Bäume
- Lagern Sie salzhaltigen Schnee nicht auf Grünflächen oder an Bäumen
Immer mehr Bürgerinnen und Bürger haben in den letzten Jahren
schon auf den Streusalzeinsatz verzichtet und abstumpfende
Mittel verwendet. Verzichten auch Sie auf Streusalz, um Flora,
Fauna und Grundwasser nicht zu schädigen.
Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Münchhausen finden Sie auch im Internet unter www.gemeinde-muenchhausen.de unter der Rubrik: Rathaus und Politik - Satzungen.
Wenn Fragen oder Probleme auftauchen, können Sie sich mit dem Ordnungsamt
der Gemeinde unter der Telefonnummer: 06457/9122-300 in Verbindung setzen.
