Bauleitplanung der Gemeinde Münchhausen 

Bauleitplanung der Gemeinde Münchhausen Aufstellung des Bebauungsplans „Auf dem Kautz, 1. Änderung“ im Ortsteil Simtshausen 

1.      Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Münchhausen hat in ihrer Sitzung am 24.06.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Auf dem Kautz, 1. Änderung“ beschlossen.

Allgemeine Planungsziele sind die Bereinigung der, durch die Abstufung der westlich angrenzenden ehemaligen Bundesstraße zur Gemeindestraße, nicht mehr erforderlichen Darstellung einer Bauverbotszone und der Festsetzung eines zu begrünenden Lärmschutzwalls.

Darüber hinaus sollen durch eine Neugliederung der noch nicht bebauten Grundstücke, die Voraussetzungen für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes, der von der Marburger Straße erschlossen werden soll, geschaffen werden. Die randlich angrenzenden Flächen sollen für eine ergänzende Wohnbebauung, die an die Mellnauer Straße bzw. den Kautzgraben angebunden werden sollen, neu strukturiert werden.

Der bislang bereits festgesetzte Gebietstyp eines „Mischgebietes“ (MI, gem. § 6 BauNVO) soll jedoch beibehalten werden.

Der räumliche Geltungsbereich, mit einer Größe von rd. 1,6 ha, umschließt die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Simtshausen, Flur 6: 1/4, 1/16, 1/18, 1/19, 1/22, 1/24, 1/25, 1/26, 1/28, 1/31, 1/32, 1/36, 1/38, 1/39, 1/40, 2/3 (tw.), 32/1, 41/1 und befindet sich am südlichen Siedlungsrand von Simtshausen.

Die Planaufstellung erfolgt im 2-stufigen Regelverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB).

Die räumliche Lage des Plangebietes sowie die Grenze des Geltungsbereiches gehen darüber aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).

 

2.      Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.

Die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan werden im Zeitraum vom

Montag, den 15.12.2025 bis einschließlich Freitag, den 23.01.2026

im Internet unter der Adresse:

https://www.gemeinde-muenchhausen.de/rathaus-politik/bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen/

sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter der Adresse:

https://bauleitplanung.hessen.de/

zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o. g. Unterlagen im o. g. Zeitraum in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Münchhausen, Marburger Straße 82, 35117 Münchhausen, Bauverwaltung, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung

 

Montag                                   von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Dienstag                                 von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Mittwoch                                 von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag                             von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag                                    von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

 

zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

 

Stellungnahmen können während der o. g. Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:

bauamt@gemeinde-muenchhausen.de

oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro über die E-Mail-Adresse:

beteiligung@grosshausmann.de

übermittelt werden, können aber auch schriftlich an die o. g. Adresse der Gemeindeverwaltung gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, während der o. g. Dienststunden mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.

 

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

Die räumliche Lage des Plangebietes sowie der Geltungsbereich und Vorentwurf zum Bebauungsplan gehen aus den nachstehenden Abbildungen hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).

 

Räumliche Lage des Plangebiets

(OpenStreetMap Grundlage)

 


Räumlicher Geltungsbereich und Vorentwurf des Bebauungsplans

(HVBG Daten, Planteil – genordet, ohne Maßstab)

 


Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münchhausen

Münchhausen, den 03.12.2025

 

gez. Bürgermeister Holger Siemon