Öffentliche Bekanntmachung   Gz.: 2-MR-05-22-07-01-B-0002#004   Flurbereinigungsverfahren Münchhausen-B 252
Verfahrensnummer: UF 2207


In dem Flurbereinigungsverfahren Münchhausen-B 252 lade ich gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) - vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung - in Verbindung mit § 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 29. November 2010 (GVBl. I S. 426) in der derzeit geltenden Fassung die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, also alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke zur Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Münchhausen-B 252 am:

 

Donnerstag, den 12. März 2026 um 19:00 Uhr

in das Dorfgemeinschaftshaus Wollmar, Lindenberg 15, 35117 Münchhausen

 

ein.

 

 

Tagesordnung:

  1. Informationen zum Flurbereinigungsverfahren
  2. Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

 

Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümerinnen und
-eigentümer sowie Erbbauberechtigte oder deren Bevollmächtigte. Ich bitte Sie, einen Identitätsnachweis mitzubringen. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Personen vertritt, hat er insgesamt nur eine Stimme.

 

Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die am Termin verhindert sind, können sich durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehene bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Vollmacht ist im Wahltermin vorzulegen.

Vollmachtsvordrucke sind beim Amt für Bodenmanagement Marburg -Flurbereinigungsbehörde-, Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg erhältlich oder können ebenfalls über den unten aufgeführten Link abgerufen werden.

 

Hinweis Eine bevollmächtigte Person kann bei der Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft nur das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen. Wird eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer bevollmächtigt, kann diese/r entweder das eigene Stimmrecht oder das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen.

 

Wählbar sind auch Personen, die nicht am Flurbereinigungsverfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten (§ 21 Abs. 3 FlurbG).

 

Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen (§ 21 Abs. 4 FlurbG).

 

Für Rückfragen stehen folgende Beschäftigte des Amtes für Bodenmanagement Marburg zur Verfügung: Herr Steffen Breitbarth unter der Tel. Nr. 0611/535-3240 oder
E-Mail steffen.breitbarth@hvbg.hessen.de und Frau Sandy Weißhampel unter der Tel. Nr. 0611/535-3227 oder E-Mail sandy.weisshampel@hvbg.hessen.de.

 

 

Bekanntmachung

 

Diese Ladung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Münchhausen sowie in den angrenzenden Städten und Gemeinden Battenberg (Eder), Biedenkopf, Burgwald, Rosenthal und Wetter (Hessen) öffentlich bekannt gemacht.

 

Darüber hinaus ist die Ladung zur Teilnehmerversammlung sowie der Vollmachtsvordruck über die Internetadresse www.hvbg.hessen.de/UF2207 abrufbar.

 

Datenschutz

 

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Adresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

 

 

 

 

Marburg, 10. Februar 2026

 

 

Amt für Bodenmanagement Marburg

Im Auftrag

 

                                                                       (LS)

 

gez. Steffen Breitbarth; Verfahrensleitung