Prüfung der Standfestigkeit von Grabdenkmälern auf den Friedhöfen
Jährlich sind die Grabsteine auf den Friedhöfen auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen. Diese Überprüfung obliegt im Rahmen der Gefahrenabwehr nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der Fassung vom 31. März 1994 (GVBl. I S. 174, ber. S. 284) dem Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde. Für die Standfestigkeit der Grabmäler sind die Nutzungsberechtigten der Grabstätten verantwortlich. Die Überprüfung durch die Gemeinde erfolgt ab der 24. Kalenderwoche. Die Grabmale von denen Gefahren ausgehen können werden gekennzeichnet. Wir bitten die Nutzungsberechtigten, die notwendigen Instandsetzungsarbeiten bereits ohne Aufforderung durchzuführen. Die von der Gemeinde vorgenommen Inspektionen werden in einem Protokoll festgehalten.
Münchhausen, 19. Mai 2025
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münchhausen