Prioritätenliste Erschließungsstraßen
Prioritätenliste Erschließungsstraßen
Prioritätenliste für den künftigen Erschließungsausbau von Gemeindestraßen in den jeweiligen Ortsteilen (hiermit ist die erstmalige Herstellung einer Straße gemeint) – neue zeitliche Reihenfolge
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Münchhausen hat in ihrer Sitzung am 09.06.2020 eine Prioritätenliste der Gemeindestraßen für den künftigen Erschließungsausbau (erstmalige Herstellung von Gemeindestraßen) beschlossen.
Für das Jahr 2025 war der erstmalige Ausbau der Raiffeisenstraße (zwischen Simtshäuser Straße und Hauptstraße) im Ortsteil Niederasphe vorgesehen. Aufgrund von anderen, vordringlich zu bearbeitenden Projekten musste das Vorhaben jedoch zurückgestellt werden. Die Planung ist nun für 2026 vorgesehen, die Ausführung der Bauarbeiten für 2027.
Die Ausbauplanung der weiteren Straßen ist wie folgt geplant:
- Auf dem Triesch, OT Münchhausen
Planung 2027, Ausführung 2028
- Am Berge / Taubenweg (abschnittsweise), Am Sonneneck, OT Simtshausen
Planung 2028, Ausführung 2029
- Amönauer Weg, OT Niederasphe
Planung 2029, Ausführung 2030
Die Anlieger der betroffenen Grundstücke in den jeweiligen Straßen werden frühzeitig im Rahmen einer Anliegerversammlung über die einzelnen Maßnahmen informiert.
Auf der Prioritätenlisten sind außerdem die folgenden Straßen zum Ausbau vorgesehen:
Erschließungsstraßen | Ortsteil |
Baugebiet Stegebinne | Münchhausen |
Baugebiet Schimmelseite | Wollmar |
Gesenne | Münchhausen |
Am Rödchen/Lippersfeld | Simtshausen |
Höhenstraße/Am hohen Rain | Münchhausen |
Kirchmauer | Simtshausen |
Kirchweg | Simtshausen |
Rodenbachweg | Simtshausen |
Rosenstraße | Münchhausen |
Am großen Scheid/Johannes-Müller-Weg | Niederasphe |
Bienenwiese | Wollmar |
Bachstraße (Teilabschnitt) | Niederasphe |
An der Turnhalle | Münchhausen |
Am Zaunacker | Wollmar |
In der Aue | Niederasphe |
Am Wollmarberg | Niederasphe |
Schmiedeweg | Niederasphe |
Im Korbach | Niederasphe |
Burgheister Weg | Münchhausen |
Am Heiligenhaus | Münchhausen |
Im Damm | Münchhausen |
Am Bornrain | Simtshausen |
Backhausweg | Simtshausen |
Hühnerhard | Simtshausen |
Im Gründchen | Simtshausen |
Bei den Straßen, wo keine Jahreszahl eingetragen ist, soll eine Vorlaufzeit von 4 Jahren eingehalten werden. Mit dem Beginn der Vorlaufzeit muss der rechtliche Status (BauGB oder KAG) der Straße geklärt sein.