Bekanntmachung überNachschätzungsarbeiten aufgrund§ 11 Bodenschätzungsgesetzin den Gemarkungen Münchhausen, Simtshausen und Niederasphe
Aufgrund wesentlich und nachhaltig veränderter natürlicher Ertragsbedingungen ist eine Überprüfung und Nachschätzung der bodengeschätzten Flächen erforderlich. Diese wird zusammen mit der Wertermittlung für das Flurbereinigungsverfahren Münchhausen-B 252 (UF 2207) durchgeführt.
Nach den Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes vom 20. Dezember 2007 (Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) Artikel 20, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 69 S. 3150) sind diese Arbeiten vom Schätzungsausschuss des Finanzamts durchzuführen.
Der zeitliche Ablauf der Arbeiten ist wie folgt geplant:
Beginn: April 2026
Dauer: voraussichtlich Ende 2027
Nach § 15 des Bodenschätzungsgesetzes sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere Aufgrabungen, zu dulden. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Korbach, den 08.04.2026
Amtsleitung des Finanzamts
gez. RORin Traute