Hinweis zu Wiesenreihengräbern und Wiesenurnengräbern


Wenn Sie sich für ein Wiesengrab entschieden haben, dürfen auf der Grabfläche keine Pflanzen, Blumen oder sonstige Anpflanzungen vorgenommen werden.

Alle vorhandenen Bepflanzungen und Gegenstände werden bis zum 7. August 2026 durch den Bauhof entfernt und entsorgt.

Gemäß der geltenden Friedhofssatzung sind die Gräber innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung bzw. Beisetzung herzurichten. Die Holzkreuze, Kränze und Bepflanzungen sind zu entfernen und mit liegenden Grabmalen/Gedenktafeln auszustatten, die dem Niveau des Erdreiches anzupassen sind, so dass ein Überfahren der Grabstätte mit einem Mäher erfolgen kann.

Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Beachtung.

Die Friedhofsverwaltung