5 Tipps zur Vermeidung von eingefrorenen Mülltonnen
5 Tipps zur Vermeidung von eingefrorenen Mülltonnen
Wie bereits in den vergangenen Jahren, so möchten wir Ihnen auch in diesem Herbst und Winter eine Hilfestellung geben, damit die niedrigen Temperaturen in den kommenden Monaten nicht dazu führen, dass der Inhalt der grünen und teilweise schwarzen Abfallbehälter anfriert.
Werden diese Tonnen geleert, bleibt ein Rest oder sogar der gesamte Inhalt gefroren in der Tonne zurück. Um dies zu verhindern, haben wir diese Tipps für Sie zusammengetragen:
• Wenn möglich, achten Sie auf einen geeigneten, geschützten Stellplatz Ihrer Tonne, z. B. an der Hauswand, unter
einem Dach oder in einer Garage/Schuppen.
• Legen Sie vor dem Befüllen der Tonne den Boden des Abfallgefäßes mit Papier oder Pappe aus (z. B. Zeitungspapier
oder Eierkartons - bitte kein Hochglanzpapier verwenden). Zwar gehört Papier grundsätzlich in die blaue Tonne, in
kleinen Mengen ist es jedoch in der Biotonne unbedenklich.
• Die unterste Schicht in Ihrer Tonne sollte aus trockenem Abfall bestehen. Im Handel sind außerdem auch Papiersäcke
erhältlich, mit denen Sie Ihre Tonne auskleiden können (bitte keine Bio-Kunststofftüten verwenden). Auch das
Aufschichten mit Holzspänen oder Astschnitt eignet sich zum Schutz gegen ein Einfrieren.
• Vermeiden Sie überflüssige Nässe in Ihrer Tonne: Lassen Sie feuchte Abfälle abtropfen und wickeln Sie diese am
Besten in Papier ein. Je geringer der Wassergehalt Ihres Abfalls, umso geringer die Gefahr des Anfrierens.
• Pressen Sie den Inhalt nicht zusammen, sondern achten Sie auf eine möglichst lockere Befüllung. Überprüfen Sie
Ihre Tonne bei der Bereitstellung und versuchen Sie, den Inhalt gegebenenfalls vorsichtig mit einem Stock oder
Spaten zu lockern und so zu lösen.
Die Müllwerker geben sich große Mühe, Ihre Gefäße zu leeren. Der Abfallbehälter wird mehrfach kräftig von der Schüttung des Müllfahrzeugs gerüttelt, damit der Inhalt vollständig in das Fahrzeug fällt. Ist dieser jedoch fest angefroren, bleibt er in der Tonne zurück und die Entleerung gilt leider als durchgeführt.
Achtung: In diesem Fall gibt es keinen Anspruch auf eine Nachleerung. Daher ist es umso wichtiger, die obigen Tipps zu beachten!
Ihr Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf