Neuwahl der Schöffen und Jugendschöffen

Wahlperiode 2024 bis 2028

Die für die Gemeinde Münchhausen vorzuschlagenden Bürgerinnen und Bürger werden voraussichtlich in der Gemeindevertretersitzung am 25.04.2023 gewählt.

Bürgerinnen und Bürger, die ein Ehrenamt als Schöffe anstreben, können sich schriftlich bis zum 17.03.2023 bewerben. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie auf unserer Homepage unter www.gemeinde-muenchhausen.de oder www.schoeffenwahl.de.


Die Bewerbung muss enthalten:

Name, Vorname, Geburtsname, Geburtstag und Geburtsort, aktuell ausgeübter Beruf, Anschrift, Telefonnummer und sofern vorhanden E-Mail-Adresse.

Darüber hinaus sollte die Bewerbung auch Hinweise zur Schul- und Berufsausbildung enthalten.


Die Bewerbung senden Sie bitte an den:

   Gemeindevorstand der Gemeinde Münchhausen

   Zentrale Verwaltung

   Marburger Straße 82

   35117 Münchhausen


Personalfindung – und Personalauswahl

Die gesetzlichen Grundlagen für das Aufstellen der Vorschlagslisten findet sich in den §§ 31 bis 38 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG):

  1. die Vorgeschlagenen müssen Deutsche im Sinne des Art. 116 GG sein und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
  2. das Recht zur Bekleidung öffentlicher Ämter darf nicht entzogen sein
  3. Personen müssen am 01.01.2024 mindestens 25 und dürfen höchstens 69 Jahre alt sein
  4. Personen müssen in der Gemeinde Münchhausen ihren Wohnsitz haben

Bürger, die bereits bestimmte Ämter haben z.B. hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die vorgeschlagenen Personen sollen in der Lage sein, die erforderliche Zeit zur Ausübung des Amtes aufzubringen. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Ob die vorgeschlagenen Personen anschließend mit entsprechenden Ehrenämtern betraut werden, entscheidet nicht die Gemeinde, sondern ein beim Amtsgericht eingerichteter Schöffenwahlausschuss.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.schoeffenwahl.de.

Bei Fragen steht Ihnen Herr Stefan Jesberg, Marburger Straße 82, 35117 Münchhausen, Telefon 06457/9122-12, s.jesberg@gemeinde-muenchhausen.de gerne zur Verfügung.