Einwohnerfragestunde
Mit der "Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Münchhausen" wurde eine "Einwohnerfragestunde" bereits vor Jahren eingeführt.
Diese ist vor Beginn der Sitzungen der Ausschüsse und er Gemeindevertretung fester Bestandteil der Tagesordnung.
Jeder Einwohner ab dem 14. Lebensjahr hat die Möglichkeit, sich maximal zwei Fragen beantworten zu lassen, die sich auf öffentliche Angelegenheiten beziehen.
Die Fragen sollten nach Möglichkeit 10 Tage vor den Sitzungsterminen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung eingehen, um eine Beantwortung zu gewährleisten.